Zielgruppe und Zulassung

Professionelles Management von Schulen und Schulsystemen erfordern eine professionelle Ausbildung von Leitungen. Daher wendet sich der Studiengang an Lehr- und Leitungspersonen in Schulen, Ministerien und Unterstützungssystemen.

Zugang zum Weiterbildungsstudiengang erhält, wer über ein abgeschlossenes bildungswissenschaftliches Hochschulstudium mit mindestens 180 Leistungspunkten oder einen vergleichbaren Studienabschluss einer wissenschaftlichen Hochschule des In- oder Auslandes mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern verfügt und eine mindestens einjährige qualifizierte pädagogische Berufstätigkeit im Bereich schulische Bildung wahrnimmt bzw. wahrgenommen hat. Der "Schulmanagement-Master" wird auch für Bewerberinnen und Bewerber ohne ersten Hochschulabschluss bzw. für beruflich Qualifizierte mit einschlägiger Berufserfahrung im Bereichschulischer Bildungseinrichtungen angeboten (s. Zulassungsvoraussetzungen).

Studierende aus dem Ausland

Pro Modul (also zwei Mal pro Semester) wird zusätzlich zur Studiengebühr und dem Semesterbeitrag ein Betrag in Höhe von 190,- € für die individuelle Betreuung erhoben. Dafür entfallen die Reisekosten.

Zulassungsvoraussetzungen im Überblick

(1) Zugang zum Weiterbildungsstudiengang erhält, wer über ein abgeschlossenes bildungswissenschaftliches Hochschulstudium mit mindestens 180 Leistungspunkten oder einen vergleichbaren Studienabschluss einer wissenschaftlichen Hochschule des In- oder Auslandes mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern verfügt und eine mindestens einjährige qualifizierte pädagogische Berufstätigkeit im Bereich schulische Bildung wahrnimmt bzw. wahrgenommen hat.

Studierende, die mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium (ohne bildungswissenschaftliche Ausrichtung) mit 180 Leistungspunkten zugelassen werden, können entweder

Da der Studiengang 60 Leistungspunkte umfasst, sind 240 Leistungspunkte durch das Erststudium, gegebenenfalls ergänzt um die unter b) genannten Leistungen, zu erbringen, damit ein Master of Arts vergeben werden kann.

(2) Der Weiterbildungsstudiengang wird auch für Bewerberinnen und Bewerber ohne ersten Hochschulabschluss bzw. für beruflich Qualifizierte mit einschlägiger Berufserfahrung im Bereich schulischer Bildungseinrichtungen angeboten. Voraussetzung ist das erfolgreiche Ablegen einer Eingangsprüfung.

Das Verfahren zur Eingangsprüfung finden Sie auf der Homepage unter dem Menüpunkt "Eingangsprüfung". Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Koordinierungsstelle.

Abschlussgrad