Fachprüfungsordnung (Satzung) für den berufsbegleitenden Master-Weiterbildungsstudiengang Schulmanagement und Qualitätsentwicklung an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Vom 27. Juni 2007


Veröffentlichung vom 20. August 2007 (NBl. MWV. Schl.-H. S. 96), geändert durch Satzung vom 16. Februar 2009, Veröffentlichung vom 13. März 2009 (NBl. MWV. Schl.-H. S. 13), geändert durch Satzung vom 14. Mai 2010, Veröffentlichung vom 16. Juni 2010 (NBl. MWV. Schl.-H. S. 38), geändert durch Satzung vom 5. Februar 2015, Veröffentlichung vom 26. Februar 2015 (NBl. HS MSGWG Schl.-H. S. 84), geändert durch Satzung vom 15. Juli 2015, Veröffentlichung vom 24. September 2015 (NBl. HS MSGWG Schl.-H. S. 139)

 

Aufgrund des § 52 Absatz 1 Satz 1 des Hochschulgesetzes (HSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2007 (GVOBl. Schl.-H. 2007 S. 184), wird nach Beschlussfassung durch den Konvent der Philosophischen Fakultät vom 23. Mai 2007 die folgende Satzung erlassen:

 

I. Allgemeine Prüfungsbestimmungen

§ 1

Geltungsbereich

Diese Fachprüfungsordnung regelt in Verbindung mit der Prüfungsverfahrensordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge das Studium des Fachs „Schulmanagement und Qualitätsentwicklung“ an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.

 

§ 2

Ziel des Studiums

Im Rahmen des Masterstudiums sollen die bereits erworbenen Qualifikationen vertieft werden. Ziel ist die Erweiterung der Kenntnisse und die Einübung spezieller Methoden. Am Ende des Masterstudiums sollen die Studierenden in der Lage sein, weitere Zusammenhänge zu überblicken, die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden anzuwenden und ihre Bedeutung und Reichweite für die Lösung komplexer wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Problemstellungen zu reflektieren.

Das Weiterbildungsstudium hat das Ziel, aktuell vorhandenes Wissen über Schulmanagement und Qualitätsentwicklung an Schulen zu lehren und die Fähigkeit zu vermitteln, dieses auf bekannte und neue Probleme der Führungsarbeit an Schulen anzuwenden, sowie sich auch nach dem Studienabschluss selbstständig neues Wissen anzueignen. Die Lehrinhalte und Veranstaltungsformen dienen dem Ziel, neben dem fundierten Fachwissen und der Kenntnis unterschiedlicher wissenschaftlicher Lehrmeinungen die Fähigkeit zu vermitteln, praxisbezogen Problemstellungen zu erkennen und zu lösen.

 

§ 3

Studienaufbau, Umfang und Regelstudienzeit

  1. Das berufsbegleitende Weiterbildungsstudium „Schulmanagement und Qualitätsentwicklung“ vermittelt die für die Masterprüfung erforderlichen Studieninhalte durch Studienbriefe, die thematisch differenzierten Studienbausteinen (Modulen) zugeordnet sind, netzbasierte Lehrveranstaltungen (Online-Seminare) und die verpflichtende Teilnahme an je zwei Präsenzveranstaltungen pro Semester. Weiterhin dienen zwei Praktika der Erkenntnisgewinnung, indem andersartige Bereiche der Führungstätigkeit zum Gegenstand der Erfahrung und Reflexion gemacht werden.
  1. Die Inhalte des Studiengangs werden durch sieben Module vermittelt. Die Module stellen in sich abgeschlossene Studienbausteine dar, wobei Bezüge zwischen den Modulen gegeben sind, so dass die Module im Sinne eines kumulativen Lernens wirken können. Titel der Module sind:

• Qualität sichern und entwickeln

• Organisationen managen

• Diagnostizieren und evaluieren

• Aus Vergleichsstudien lernen

• Unterricht beurteilen und verbessern

• Personal führen

• Professionell kommunizieren

  1. Die erforderlichen Leistungen zu den zu absolvierenden Modulen beziehen sich auf Studienbriefe, die im Sinne des Blended-Learning über eine Online-Plattform behandelt werden. Das Blended-Learning-Konzept zeichnet sich aus durch eine Mischung von

• Selbstlernen und theoretischer Vertiefung,

• Vorlesung (Präsenzphase),

• Diskurs (Präsenzphase, E-Learning),

• Trainings zur Moderation und Gesprächsführung (Präsenzphase, E-Learning),

• Formen der kollegialen Supervision (Präsenzphase, E-Learning),

• Fallstudien und -bearbeitung (Präsenzphase),

• Gruppenarbeit (Präsenzphase, E-Learning) und

• Präsentation (Präsenzphase, E-Learning).

In jedem Modul werden zwei bis fünf synchrone E-Learning-Konferenzen belegt.

  1. Im Rahmen des Studiums werden zwei einwöchige Praktika (jeweils 5 Tage á 8 Stunden) in der Regel außerhalb der Unterrichtszeit absolviert und zwar in der Wirtschaft (Unternehmen) und/oder im Bildungsbereich (insbesondere Universität, Ministerien, Schulaufsicht, Landesinstitut, Schule). Die Praktika werden jeweils an ein Studienmodul angeknüpft. Inhaltliche Schwerpunktsetzungen im Rahmen der Modulthemen bestimmen die Studierenden selbst. Praktika sind zum einen auf allgemeine Leitfragen bezogen, die Modul übergreifend definiert wurden; zum anderen sind die Praktika auf spezifische Leitfragen, die mit dem Modul zusammenhängen, ausgerichtet und werden von den Praktikanten vor Praktikumsantritt entwickelt und im Praktikumsbericht diskutiert. Die allgemeinen und die Modul spezifischen Leitfragen sind Bezugspunkt des Praktikumsberichts. Es findet zu Beginn des Studienmoduls ein Online-Seminar für Studierende, die ein Praktikum absolvieren werden, statt. Im Rahmen des Online-Seminars werden die Punkte Lern- und Qualifikationsziele behandelt sowie modulspezifische Leitfragen des Praktikums diskutiert. Die Praktika werden jeweils mit zwei Leistungspunkten bewertet.
  1. Die Regelstudienzeit des berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiums „Schulmanagement und Qualitätsentwicklung“ einschließlich der Prüfungszeit beträgt vier Semester (Teilzeit). Das Studienvolumen umfasst 60 Leistungspunkte inklusive 15 Leistungspunkten für die Masterarbeit. Der Lehrstoff der Module 1 bis 6 wird anhand sechs Klausuren, die sich auf die ersten drei Semester verteilen, und zwei Praktikumsberichten, die sich auf die gesamte Studienzeit verteilen können, geprüft. Der Lehrstoff des siebten Moduls wird über Einsendeaufgaben abgeprüft.

 

§ 4

Zugang zum Weiterbildungsstudium

  1. Zugang zum Weiterbildungsstudiengang erhält, wer über ein abgeschlossenes bildungswissenschaftliches Hochschulstudium mit mindestens 180 Leistungspunkten oder einen vergleichbaren Studienabschluss einer wissenschaftlichen Hochschule des In- oder Auslandes mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern verfügt und eine mindestens einjährige qualifizierte pädagogische Berufstätigkeit im Bereich schulische Bildung wahrnimmt bzw. wahrgenommen hat.

Studierende, die mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit 180 Leistungspunkten zugelassen werden, können entweder

a)     ein Zertifikatsstudium absolvieren (7 Module und Praktika, zusammen 45 Leistungspunkte) oder

b)    durch das erfolgreiche Absolvieren des Zusatzmoduls „Grundlagen wissenschaftlicher Untersuchungen“ (30 LP) und die Anrechnung einer mindestens zweijährigen berufspraktischen pädagogischen Tätigkeit im Bereich schulische Bildung (30 LP) die Voraussetzungen zum  Abschluss  des  Studiums mit  einem Master of Arts erreichen.

Da der Studiengang 60 Leistungspunkte umfasst, sind 240 Leistungspunkte durch das Erststudium, gegebenenfalls ergänzt um die unter b) genannten Leistungen, zu erbringen, damit ein Master of Arts vergeben werden kann.

  1. Der Weiterbildungsstudiengang wird auch für Bewerberinnen und Bewerber ohne ersten Hochschulabschluss bzw. für beruflich Qualifizierte mit einschlägiger Berufserfahrung im Bereich schulischer Bildungseinrichtungen angeboten. Voraussetzung ist das erfolgreiche Ablegen einer Eingangsprüfung.

•      Bewerberinnen und Bewerber mit (Fach-)Hochschulreife müssen eine dreijährige einschlägige Berufserfahrung im Leitungsbereich mit hinreichenden inhaltlichen Zusammenhängen zum Weiterbildungsstudiengang nachweisen.

•      Bewerberinnen und Bewerber mit einer beruflichen Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis (= Abschlussnote 2,5 oder besser) müssen eine fünfjährige Berufserfahrung im Leitungsbereich mit hinreichenden inhaltlichen Zusammenhängen zum Weiterbildungsstudiengang nachweisen.

•      Bewerberinnen und Bewerber mit einer Meisterprüfung oder einer vergleichbaren Prüfung müssen eine dreijährige einschlägige Berufserfahrung im Leitungsbereich mit hinreichenden inhaltlichen Zusammenhängen zum Weiterbildungsstudiengang nachweisen.

  1. Das Verfahren der Eingangsprüfung ist wie folgt geregelt

•          Formloser Antrag inkl. Portfolio; das Portfolio soll die Eignung und Befähigung zum Weiterbildungsstudiengang durch folgende Dokumente belegen:

  • Motivationsschreiben zur Begründung des Studienwunsches (max. zwei Seiten); schriftliche Ausarbeitung (ca. drei Seiten) zum Thema „Schulmanagement“ oder „Qualitätsentwicklung“; in der schriftlichen Ausarbeitung soll die Bewerberin / der Bewerber zeigen, dass sie / er die Arbeit mit Quellen und die entsprechende Belegpraxis beherrscht; die schriftliche Ausarbeitung soll nicht älter als drei Jahre sein;
  • tabellarischer Lebenslauf;
  • Schulzeugnisse und ggf. Ausbildungszeugnisse;
  • Arbeitszeugnisse bzw. Nachweis über alle praxisrelevanten Tätigkeiten;
  • Nachweis über Prüfungsleistungen, die im Rahmen von Weiterbildungsmaßnahmen erbracht wurden.

•      Sind die formalen Voraussetzungen erfüllt und ist das Portfolio vollständig, folgt die Einladung zum Online-Seminar als dem ersten Teil der Eingangsprüfung.

•     Online-Seminar: In dem online-basierten Teil der Eignungsprüfung zeigen die Teilnehmer/innen ihre Kompetenzen und ihr Wissen zu theoretischen und methodischen Voraussetzungen des wissenschaftlichen Arbeitens. Das Online-Seminar dauert zwei Wochen. Es wird mit Hilfe der Lernplattform, d. h. mit einer synchronen online Einführungsveranstaltung und asynchronen Kommunikationstools gearbeitet. Bezugspunkt ist der Studienbrief „Grundlagen wissenschaftlicher Untersuchungen“, zu dem Einsendeaufgaben einzureichen sind. Inhalte des Online-Seminars sind ausgewählte Aspekte qualitativer und quantitativer Bildungsforschung sowie entsprechende Forschungsmethoden (u.a. Fragebogenerhebung, Interviewverfahren, Feld- und Evaluationsstudien). Bis auf die Einführungsveranstaltung gibt es keine festgelegten Zeiten, zu denen sich die Prüfungsteilnehmer/innen einloggen müssen. Das Online-Seminar wird mit „bestanden“ bzw. „nicht bestanden“ bewertet. Für das erfolgreiche Bestehen wird eine regelmäßige und aktive Teilnahme vorausgesetzt.

•      Mit Bestehen des Online-Seminars werden die Termine und Anforderungen an den zweiten Teil der Eignungsprüfung bekannt gegeben – die mündliche Eingangsprüfung.

•      Mündliche  Eingangsprüfung: Die mündliche Eingangsprüfung besteht aus einer dreißigminütigen Prüfung. Hier sollen die Teilnehmer/innen vertiefte theoretische Kenntnisse sowie eigene Erfahrungen und Kompetenzen (erfolgreiche Projekte) nachweisen. Dazu gehören:

  • Vertiefte Diskussion der schriftlichen Ausarbeitung mit Blick auf die Anforderungen wissenschaftlichen Arbeitens
  • Vertiefte Diskussion des Portfolios zur Reflexion gemachter Erfahrungen
  • Kenntnisse in der Planung und Gestaltung von Qualitätsentwicklungsprozessen
  • Kenntnisse von Ansätzen der Leitungsarbeit und des Qualitätsmanagements
  • Kenntnisse von Grundsätzen der Gesprächsführung

Die Bewertung erfolgt unmittelbar nach Beendigung der mündlichen Prüfung unter Ausschluss der/des Kandidaten/-in mit „bestanden“ oder „nicht  bestanden“. Das Ergebnis wird im Anschluss bekannt gegeben.

•      Über die erfolgreiche Eingangsprüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die die Teilnahme am regulären Bewerbungsverfahren um einen Studienplatz in den darauffolgenden zwei Bewerbungszyklen ermöglicht. Eine nicht bestandene Eingangsprüfung kann zweimal wiederholt werden. Eine Wiederholung der Eignungsprüfung bedeutet, dass diese vollständig wiederholt werden muss und immer nur im darauf folgenden Zyklus abgelegt werden kann.

•      Bewerbung um einen Studienplatz: Die Eingangsprüfung ist zeitlich so organisiert, dass die Teilnehmer/innen sich regulär bis zum Wintersemester um einen Studienplatz bewerben können.

•      Bewerberinnen und Bewerber mit bestandener Eingangsprüfung werden so eingestuft wie Bewerberinnen und Bewerber, die sich mit 180 Leistungspunkten bewerben
(vgl. § 4, Absatz 1).

  1. Die Eingangsprüfung wird von einem Mitglied des Leitungsteams des Studiengangs durchgeführt. Das Online-Seminar im Rahmen der Eingangsprüfung bezieht sich auf den Studienbrief „Grundlagen wissenschaftlicher Untersuchungen“, zu dem Einsendeaufgaben einzureichen sind. Die Einsendeaufgaben werden vom Leitungsteam des Studiengangs formuliert und bewertet. Das Leitungsteam kann die Abnahme der Prüfung an Lehrende des Studiengangs delegieren, wenn diese in die Prüfungsanforderungen sowie den Ablauf durch das Leitungsteam eingewiesen worden sind.
  1. Über die Zulassung zum Masterstudium entscheidet der Prüfungsausschuss auf Vorschlag der Studiengangsleitung; die Entscheidung kann auf den Prüfungsausschussvorsitzenden übertragen werden.

 

§ 5

Studienjahr

Einschreibungen sind zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich.

 

§ 6

Prüfungsausschuss

  1. Die Amtszeit der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer beträgt drei Jahre, der Gruppe des wissenschaftlichen Dienstes drei Jahre und die des studentischen Mitglieds/der studentischen Mitglieder ein Jahr.
  1. Der Prüfungsausschuss setzt sich zusammen aus

•    drei Lehrenden, die an diesem Weiterbildungsstudium teilnehmen, davon muss mindestens eine oder einer der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und mindestens eine oder einer der Gruppe des wissenschaftlichen Dienstes angehören, sowie

•      einer oder einem Studierenden.

Den Vorsitz des Ausschusses hat ein Mitglied aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer.

 

§ 7

Zweck der Prüfung

Die Masterprüfung bildet einen weiteren berufsqualifizierenden Abschluss. Durch die Masterprüfung wird festgestellt, ob die Kandidatin oder der Kandidat eine vertiefte wissenschaftlich-methodische Qualifikation in den gewählten Studiengängen erworben hat. Durch die Masterprüfung soll festgestellt werden, ob der Kandidat vertiefte Fachkenntnisse zum Schulmanagement und zur Qualitätsentwicklung einschließlich seiner interdisziplinären Aspekte erworben hat und die Fähigkeit besitzt, nach wissenschaftlichen Methoden selbständig zu arbeiten sowie wissenschaftliche Methoden und Fachkenntnisse anzuwenden und weiterzuentwickeln.

 

§ 8

Modulprüfungen und Modulnoten

  1. Eine Prüfung kann in einer oder mehreren der folgenden Formen erfolgen: Klausur, schriftliche Hausarbeit, Einsendearbeit, mündliche Prüfung, Präsentation, Praktikumsbericht.
  1. In der Regel finden die Modulprüfungen zum Abschluss des Moduls schriftlich als Klausuren statt. Art und Zahl der im Rahmen der Module zu erbringenden Modulprüfungsleistungen ergeben sich aus der Anlage. Im Ausnahmefall kann der Prüfungsausschuss nach Anhörung der zuständigen Prüferin oder des zuständigen Prüfers eine andere in dieser Prüfungsordnung genannte Form der Prüfung vorsehen Die Festlegung ist den Studierenden zu Beginn des jeweiligen Moduls mitzuteilen.
  1. Der Umfang einer Klausur beträgt mindestens 30 Minuten und höchstens 90 Minuten.

Die Klausuraufgaben können teilweise oder ganz in Form eines Multiple-Choice-Tests gestellt werden.

  1. Der Umfang einer mündlichen Prüfung beträgt 30 bis 60 Minuten.
  1. Für die Berechnung der Gesamtnote werden die Modulnoten und die Note für die Masterarbeit mit den zugeordneten Leistungspunkten gewichtet.
  1. Einsendearbeiten und Praktikumsberichte werden mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Art und Umfang der Einsendeaufgaben werden vom Modulverantwortlichen zu Beginn des Moduls bekannt gegeben. Praktikumsberichte sollen 10 – 15 Seiten nicht überschreiten.
  1. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, ergibt sich die Modulnote aus dem arithmetischen Mittel der Noten für die einzelnen Prüfungsleistungen.
  1. Wird eine Modulprüfung von mehreren Prüferinnen oder Prüfern gemeinsam abgenommen, wird die Note gemeinsam festgelegt.
  1. Modulprüfungsleistungen werden innerhalb von sechs Wochen bewertet. Die Ergebnisse der Modulprüfung werden in anonymisierter Form auf dem üblichen Weg bekannt gegeben.

 

§ 9

Wiederholung von Modulprüfungen

Nicht bestandene Prüfungen können zweimal wiederholt werden. Im Übrigen gilt die PVO § 10.

 

§ 10

Masterarbeit

  1. Zur Masterarbeit kann zugelassen werden, wer durch Modulprüfungen der Pflichtmodule mindestens 30 Leistungspunkte erworben hat.
  1. Der Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit ist beim Prüfungsamt schriftlich und mit Unterschrift der Erstgutachterin oder des Erstgutachters und unter Angabe des Themas und des Vorschlags für die Zweitgutachterin oder den Zweitgutachter zu stellen, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Berücksichtigung des Vorschlags begründet wird.
  1. Die Betreuung der Arbeit kann auch durch andere Personen als die Erstgutachterin oder den Erstgutachter erfolgen.
  1. Die Zeit von der Ausgabe des Themas bis zur Ablieferung der Masterarbeit beträgt vier Monate. Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit nach der Prüfungsverfahrensordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge darf nicht mehr als zwei Monate betragen.
  1. Das Thema der Masterarbeit kann nur einmal und nur innerhalb ersten zwei Monate zurückgegeben werden.
  1. Der Umfang der Masterarbeit soll 40 - 50 Seiten nicht überschreiten
  1. Die Masterarbeit ist innerhalb von sechs Wochen durch beide Gutachterinnen oder Gutachter zu bewerten
  1. Die Masterarbeit ist in zweifacher schriftlicher Ausfertigung und in einer für die elektronische Datenverarbeitung geeigneten Form bei dem zuständigen Prüfungsamt einzureichen.

 

§ 11

Bildung der Gesamtnote

Für die Berechnung der Gesamtnote werden die relevanten Modulnoten und die Note für die Masterarbeit mit den zugeordneten Leistungspunkten gewichtet.

 

§ 12

Akademischer Grad

Aufgrund der bestandenen Masterprüfung verleiht die Philosophische Fakultät der Christian- Albrechts-Universität zu Kiel den akademischen Grad „Master of Arts (M. A.)“.

Das Zeugnis wird von der oder dem Prüfungsausschussvorsitzenden unterzeichnet.

Die Master-Urkunde wird von der Dekanin oder dem Dekan der Philosophischen Fakultät und der oder dem Prüfungsausschussvorsitzenden unterzeichnet.

 

§ 13

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Genehmigung nach Artikel 1 § 52 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. Artikel 2 § 1 Absatz 4 des Hochschulgesetzes wurde durch das Präsidium der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel mit Schreiben vom 19.06.2007 erteilt.

Kiel, den 27.06.2007

 

Der Dekan

der Philosophischen Fakultät

Prof. Dr. L. Käppel

 

Anlage

Modulübersicht

 

Anhänge

Studienplan

Kumulativer Studienaufbau

 

Artikel 2 der Änderungssatzung vom 5. Februar 2015

  1. Diese Satzung tritt mit dem Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und findet Anwendung auf alle Personen, die zum Sommersemester 2015 oder später an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel ihr Studium für den Ein-Fach- Studiengang Schulmanagement und Qualitätsentwicklung mit dem Abschluss Master of Arts aufnehmen.
  2. Studierende, die ihr Studium an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel im Masterstudiengang Schulmanagement und Qualitätsentwicklung vor dem Sommersemester 2015 aufgenommen haben, können die Masterprüfung bis zum 10. Dezember 2017 nach der bisher gültigen Fachprüfungsordnung in der Fassung der Änderungssatzung vom 14. Mai 2010 ablegen.
  3. Studierende, die ihr Studium nach der bisher gültigen Fassung fortführen, wechseln automatisch zum Sommersemester 2017 in die neue Fassung der Fachprüfungsordnung, sofern ausgeschlossen ist, dass der Studienabschluss nach der bisher gültigen Fassung bis zur Frist in Absatz 2 erlangt werden wird.
  4. Modulprüfungen, die nach der bisher gültigen Fassung vollständig absolviert worden sind, behalten ihre Gültigkeit. Der Fachprüfungsausschuss legt fest, für welche Module dieser Prüfungsordnung die vollständig absolvierten Module angerechnet werden und welche Leistungen im Hinblick auf die Lernziele und die zu erwerbenden Leistungspunkte ggf. zusätzlich erforderlich sind.
  5. Hat eine Studierende oder ein Studierender selbstständige Teilleistungen einer Modulprüfung absolviert und bestanden, und werden die übrigen Teilleistungen nicht mehr angeboten, legt der Prüfungsausschuss unter Berücksichtigung der Lernziele des Moduls und der zu erwerbenden Leistungspunkte fest, welche ergänzenden Prüfungen zur Vervollständigung des jeweiligen Moduls erbracht werden müssen.
  6. Fehlversuche, die im Rahmen von Prüfungen nach der bisher gültigen Fassung unternommen wurden, werden auf die Anzahl der Versuche nach der neuen Fassung angerechnet, sofern sich die Anrechnung nicht nach der Struktur der neuen Modulprüfung verbietet.
  7. Über Härtefälle, die vom Studierenden nicht zu vertreten sind, entscheidet der

Prüfungsausschuss auf Antrag.
 

Anlage: Modulübersicht

Schulmanagement und Qualitätsentwicklung (Ein-Fach-Master 60 LP)

Die Leitung des Studiengangs sichert in Abstimmung mit den Modulverantwortlichen, dass die Studierenden unterschiedliche Prüfungsformen erfahren.

PHF-phil- OM-SE

Organisationen managen – Schule leiten

Semesterlage

Dauer

Status

Zugangsvoraussetzung

LP / Workload

1. Semester / Halbjahr

Drei Monate

Pflicht

-

6 LP / 180 Stunden

Lehrveranstaltung(en)

Lehrform

Status

SWS

Workload

Organisationen managen – Schule leiten

Mischform 1

Pflicht

 

180 Stunden

Modulprüfungsleistung(en)

Bewertungsart

Wichtung

Klausur

Benotet

100%

PHF-phil-QSE

Qualität sichern und entwickeln

Semesterlage

Dauer

Status

Zugangsvoraussetzung

LP / Workload

1. Semester / Halbjahr

Drei Monate

Pflicht

-

6 LP / 180 Stunden

Lehrveranstaltung(en)

Lehrform

Status

SWS

Workload

Qualität sichern und entwickeln

Mischform 1

Pflicht

 

180 Stunden

Modulprüfungsleistung(en)

Bewertungsart

Wichtung

Klausur

Benotet

100%

PHF-phil-DE

Diagnostizieren und evaluieren

Semesterlage

Dauer

Status

Zugangsvoraussetzung

LP / Workload

2. Semester / Halbjahr

Drei Monate

Pflicht

-

6 LP / 180 Stunden

Lehrveranstaltung(en)

Lehrform

Status

SWS

Workload

Diagnostizieren und evaluieren

Mischform 1

Pflicht

 

180 Stunden

Modulprüfungsleistung(en)

Bewertungsart

Wichtung

Hausarbeit

Benotet

100%

PHF-phil-AVL

Aus Vergleichsstudien lernen

Semesterlage

Dauer

Status

Zugangsvoraussetzung

LP / Workload

2. Semester / Halbjahr

Drei Monate

Pflicht

-

6 LP / 180 Stunden

Lehrveranstaltung(en)

Lehrform

Status

SWS

Workload

Pädagogisches Konzept, Qualitätsmanagement

Mischform 1

Pflicht

 

180 Stunden

Modulprüfungsleistung(en)

Bewertungsart

Wichtung

Klausur

Benotet

100%

UWB

Unterricht weiterentwickeln und beurteilen

Semesterlage

Dauer

Status

Zugangsvoraussetzung

LP / Workload

3. Semester / Halbjahr

Drei Monate

Pflicht

-

6 LP / 180 Stunden

Lehrveranstaltung(en)

Lehrform

Status

SWS

Workload

Unterricht weiterentwickeln und beurteilen

Mischform 1

Pflicht

 

180 Stunden

Modulprüfungsleistung(en)

Bewertungsart

Wichtung

Klausur

Benotet

100%

PHF-phil-PF

Personal führen

Semesterlage

Dauer

Status

Zugangsvoraussetzung

LP / Workload

3. Semester - Halbjahr

Drei Monate

Pflicht

-

6 LP / 180 Stunden

Lehrveranstaltung(en)

Lehrform

Status

SWS

Workload

Personal führen

Mischform 1

Pflicht

 

180 Stunden

Modulprüfungsleistung(en)

Bewertungsart

Wichtung

Klausur

Benotet

100%

PHF-phil-PK

Professionell kommunizieren

Semesterlage

Dauer

Status

Zugangsvoraussetzung

LP / Workload

4. Semester - Halbjahr

Drei Monate

Pflicht

-

5 LP / 150 Stunden

Lehrveranstaltung(en)

Lehrform

Status

SWS

Workload

Professionell kommunizieren

Mischform 1

Pflicht

 

150 Stunden

Modulprüfungsleistung(en)

Bewertungsart

Wichtung

Einsendeaufgabe

Benotet

100%

PHF-phil-Praktika

Praktika

Semesterlage

Dauer

Status

Zugangsvoraussetzung

LP / Workload

1. – 4. Semester - In jedem Semester möglich

Zehn Tage

Pflicht

-

4 LP / 120 Stunden

Lehrveranstaltung(en)

Lehrform

Status

SWS

Workload

Praktika

Praxis

Pflicht

 

120 Stunden

Modulprüfungsleistung(en)

Bewertungsart

Wichtung

Praktikumsbericht

Bestanden / nicht bestanden

 

PHF-phil-Master

Masterthesis

Semesterlage

Dauer

Status

Zugangsvoraussetzung

LP / Workload

4. Semester / Halbjahr

1 Semester

Pflicht

-

15 LP / 450 Stunden

Lehrveranstaltung(en)

Lehrform

Status

SWS

Workload

Masterthesis

-

Pflicht

 

450 Stunden

Modulprüfungsleistung(en)

Bewertungsart

Wichtung

Masterthesis

benotet

100%

Weitere Anmerkungen:

Die Masterarbeit kann bereits im 3. Semester begonnen werden.

Zusatzmodul

Grundlagen wissenschaftlicher Untersuchungen

Semesterlage

Dauer

Status

Zugangsvoraussetzung

LP / Workload

jedes Semester

1 Semester

Pflicht

-

30 LP / 900 Stunden

Lehrveranstaltung(en)

Lehrform

Status

SWS

Workload

 

Forschungsaufgaben

Selbststudium

Pflicht

-

720 Stunden

 

Synchrone Konferenzen

E-Learning

Pflicht

-

16+50 Stunden

 

Selbstlernaufgaben / Forum

E-Learning

Pflicht

-

20+94 Stunden

 

Modulprüfungsleistung(en)

Bewertungsart

Wichtung

 

Forschungsaufgaben

bestanden/nicht bestanden

-

 

Weitere Angaben: Zusatzmodul für Studierende ohne Hochschulabschluss (gebührenpflichtig).

1Die Lehrveranstaltungen sind jeweils durch folgende Lehrformen-Anteile strukturiert: Vorlesung, theoretische Vertiefung, Portfolio, Coaching, praktische Übungen, Fallstudien, Einsendearbeiten, Selbstlernaufgaben, Präsentationen, Onlineforen.

Anhänge:

1.Studienplan

Abschnitt

Modul

Art der Prüfung

LP

Semester 1

Qualität sichern und entwickeln

K

6

Semester 1

Organisationen managen – Schule leiten

K

6

Semester 2

Diagnostizieren und evaluieren

Hausarbeit

6

Semester 2

Aus Vergleichsstudien lernen

K

6

Semester 3

Unterricht weiterentwickeln und beurteilen

K

6

Semester 3

Personal führen

K

6

Semester 4

Professionell kommunizieren

E

5

Semester 4

Masterarbeit*

-

15

Semester 1-4

Praktika

P

4

Summe

60

* Die Masterarbeit kann im dritten Semester begonnen werden.

Art  der Prüfungen: (siehe hierzu auch § 8 Modulprüfungen und Modulnoten) E = Einsendearbeit

K = Klausur (Im letzten Semester wird im letzten Modul aufgrund der Belastung durch die Masterarbeit keine Klausur mehr geschrieben; das Modul wird wegen der verringerten Workload nur mit fünf Leistungspunkten bewertet.)

P= Praktikumsbericht

2. Kumulativer Studienaufbau (Aufnahmehäufigkeit: WS/SS)

Das Studium kann entweder zum Winter- oder zum Sommersemester aufgenommen werden. Die Module stellen in sich abgeschlossene Studienbausteine dar wobei Bezüge zwischen den Modulen gegeben sind, so dass die Module im Sinne eines kumulativen Lernens wirken können.