Fachprüfungsordnung (Satzung) für den berufsbegleitenden Master-Weiterbildungsstudiengang Schulmanagement und Qualitätsentwicklung an der Christian-Albrechts-Universität zu KielVom 27. Juni 2007
Aufgrund des § 52 Absatz 1 Satz 1 des Hochschulgesetzes (HSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2007 (GVOBl. Schl.-H. 2007 S. 184), wird nach Beschlussfassung durch den Konvent der Philosophischen Fakultät vom 23. Mai 2007 die folgende Satzung erlassen:
I. Allgemeine Prüfungsbestimmungen § 1 Geltungsbereich Diese Fachprüfungsordnung regelt in Verbindung mit der Prüfungsverfahrensordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge das Studium des Fachs „Schulmanagement und Qualitätsentwicklung“ an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.
§ 2 Ziel des Studiums Im Rahmen des Masterstudiums sollen die bereits erworbenen Qualifikationen vertieft werden. Ziel ist die Erweiterung der Kenntnisse und die Einübung spezieller Methoden. Am Ende des Masterstudiums sollen die Studierenden in der Lage sein, weitere Zusammenhänge zu überblicken, die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden anzuwenden und ihre Bedeutung und Reichweite für die Lösung komplexer wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Problemstellungen zu reflektieren. Das Weiterbildungsstudium hat das Ziel, aktuell vorhandenes Wissen über Schulmanagement und Qualitätsentwicklung an Schulen zu lehren und die Fähigkeit zu vermitteln, dieses auf bekannte und neue Probleme der Führungsarbeit an Schulen anzuwenden, sowie sich auch nach dem Studienabschluss selbstständig neues Wissen anzueignen. Die Lehrinhalte und Veranstaltungsformen dienen dem Ziel, neben dem fundierten Fachwissen und der Kenntnis unterschiedlicher wissenschaftlicher Lehrmeinungen die Fähigkeit zu vermitteln, praxisbezogen Problemstellungen zu erkennen und zu lösen.
§ 3 Studienaufbau, Umfang und Regelstudienzeit
• Qualität sichern und entwickeln • Organisationen managen • Diagnostizieren und evaluieren • Aus Vergleichsstudien lernen • Unterricht beurteilen und verbessern • Personal führen • Professionell kommunizieren
• Selbstlernen und theoretischer Vertiefung, • Vorlesung (Präsenzphase), • Diskurs (Präsenzphase, E-Learning), • Trainings zur Moderation und Gesprächsführung (Präsenzphase, E-Learning), • Formen der kollegialen Supervision (Präsenzphase, E-Learning), • Fallstudien und -bearbeitung (Präsenzphase), • Gruppenarbeit (Präsenzphase, E-Learning) und • Präsentation (Präsenzphase, E-Learning). In jedem Modul werden zwei bis fünf synchrone E-Learning-Konferenzen belegt.
§ 4 Zugang zum Weiterbildungsstudium
Studierende, die mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit 180 Leistungspunkten zugelassen werden, können entweder a) ein Zertifikatsstudium absolvieren (7 Module und Praktika, zusammen 45 Leistungspunkte) oder b) durch das erfolgreiche Absolvieren des Zusatzmoduls „Grundlagen wissenschaftlicher Untersuchungen“ (30 LP) und die Anrechnung einer mindestens zweijährigen berufspraktischen pädagogischen Tätigkeit im Bereich schulische Bildung (30 LP) die Voraussetzungen zum Abschluss des Studiums mit einem Master of Arts erreichen. Da der Studiengang 60 Leistungspunkte umfasst, sind 240 Leistungspunkte durch das Erststudium, gegebenenfalls ergänzt um die unter b) genannten Leistungen, zu erbringen, damit ein Master of Arts vergeben werden kann.
• Bewerberinnen und Bewerber mit (Fach-)Hochschulreife müssen eine dreijährige einschlägige Berufserfahrung im Leitungsbereich mit hinreichenden inhaltlichen Zusammenhängen zum Weiterbildungsstudiengang nachweisen. • Bewerberinnen und Bewerber mit einer beruflichen Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis (= Abschlussnote 2,5 oder besser) müssen eine fünfjährige Berufserfahrung im Leitungsbereich mit hinreichenden inhaltlichen Zusammenhängen zum Weiterbildungsstudiengang nachweisen. • Bewerberinnen und Bewerber mit einer Meisterprüfung oder einer vergleichbaren Prüfung müssen eine dreijährige einschlägige Berufserfahrung im Leitungsbereich mit hinreichenden inhaltlichen Zusammenhängen zum Weiterbildungsstudiengang nachweisen.
• Formloser Antrag inkl. Portfolio; das Portfolio soll die Eignung und Befähigung zum Weiterbildungsstudiengang durch folgende Dokumente belegen:
• Sind die formalen Voraussetzungen erfüllt und ist das Portfolio vollständig, folgt die Einladung zum Online-Seminar als dem ersten Teil der Eingangsprüfung. • Online-Seminar: In dem online-basierten Teil der Eignungsprüfung zeigen die Teilnehmer/innen ihre Kompetenzen und ihr Wissen zu theoretischen und methodischen Voraussetzungen des wissenschaftlichen Arbeitens. Das Online-Seminar dauert zwei Wochen. Es wird mit Hilfe der Lernplattform, d. h. mit einer synchronen online Einführungsveranstaltung und asynchronen Kommunikationstools gearbeitet. Bezugspunkt ist der Studienbrief „Grundlagen wissenschaftlicher Untersuchungen“, zu dem Einsendeaufgaben einzureichen sind. Inhalte des Online-Seminars sind ausgewählte Aspekte qualitativer und quantitativer Bildungsforschung sowie entsprechende Forschungsmethoden (u.a. Fragebogenerhebung, Interviewverfahren, Feld- und Evaluationsstudien). Bis auf die Einführungsveranstaltung gibt es keine festgelegten Zeiten, zu denen sich die Prüfungsteilnehmer/innen einloggen müssen. Das Online-Seminar wird mit „bestanden“ bzw. „nicht bestanden“ bewertet. Für das erfolgreiche Bestehen wird eine regelmäßige und aktive Teilnahme vorausgesetzt. • Mit Bestehen des Online-Seminars werden die Termine und Anforderungen an den zweiten Teil der Eignungsprüfung bekannt gegeben – die mündliche Eingangsprüfung. • Mündliche Eingangsprüfung: Die mündliche Eingangsprüfung besteht aus einer dreißigminütigen Prüfung. Hier sollen die Teilnehmer/innen vertiefte theoretische Kenntnisse sowie eigene Erfahrungen und Kompetenzen (erfolgreiche Projekte) nachweisen. Dazu gehören:
Die Bewertung erfolgt unmittelbar nach Beendigung der mündlichen Prüfung unter Ausschluss der/des Kandidaten/-in mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“. Das Ergebnis wird im Anschluss bekannt gegeben. • Über die erfolgreiche Eingangsprüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die die Teilnahme am regulären Bewerbungsverfahren um einen Studienplatz in den darauffolgenden zwei Bewerbungszyklen ermöglicht. Eine nicht bestandene Eingangsprüfung kann zweimal wiederholt werden. Eine Wiederholung der Eignungsprüfung bedeutet, dass diese vollständig wiederholt werden muss und immer nur im darauf folgenden Zyklus abgelegt werden kann. • Bewerbung um einen Studienplatz: Die Eingangsprüfung ist zeitlich so organisiert, dass die Teilnehmer/innen sich regulär bis zum Wintersemester um einen Studienplatz bewerben können. • Bewerberinnen und Bewerber mit bestandener Eingangsprüfung werden so eingestuft wie Bewerberinnen und Bewerber, die sich mit 180 Leistungspunkten bewerben
§ 5 Studienjahr Einschreibungen sind zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich.
§ 6 Prüfungsausschuss
• drei Lehrenden, die an diesem Weiterbildungsstudium teilnehmen, davon muss mindestens eine oder einer der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und mindestens eine oder einer der Gruppe des wissenschaftlichen Dienstes angehören, sowie • einer oder einem Studierenden. Den Vorsitz des Ausschusses hat ein Mitglied aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer.
§ 7 Zweck der Prüfung Die Masterprüfung bildet einen weiteren berufsqualifizierenden Abschluss. Durch die Masterprüfung wird festgestellt, ob die Kandidatin oder der Kandidat eine vertiefte wissenschaftlich-methodische Qualifikation in den gewählten Studiengängen erworben hat. Durch die Masterprüfung soll festgestellt werden, ob der Kandidat vertiefte Fachkenntnisse zum Schulmanagement und zur Qualitätsentwicklung einschließlich seiner interdisziplinären Aspekte erworben hat und die Fähigkeit besitzt, nach wissenschaftlichen Methoden selbständig zu arbeiten sowie wissenschaftliche Methoden und Fachkenntnisse anzuwenden und weiterzuentwickeln.
§ 8 Modulprüfungen und Modulnoten
Die Klausuraufgaben können teilweise oder ganz in Form eines Multiple-Choice-Tests gestellt werden.
§ 9 Wiederholung von Modulprüfungen Nicht bestandene Prüfungen können zweimal wiederholt werden. Im Übrigen gilt die PVO § 10.
§ 10 Masterarbeit
§ 11 Bildung der Gesamtnote Für die Berechnung der Gesamtnote werden die relevanten Modulnoten und die Note für die Masterarbeit mit den zugeordneten Leistungspunkten gewichtet.
§ 12 Akademischer Grad Aufgrund der bestandenen Masterprüfung verleiht die Philosophische Fakultät der Christian- Albrechts-Universität zu Kiel den akademischen Grad „Master of Arts (M. A.)“. Das Zeugnis wird von der oder dem Prüfungsausschussvorsitzenden unterzeichnet. Die Master-Urkunde wird von der Dekanin oder dem Dekan der Philosophischen Fakultät und der oder dem Prüfungsausschussvorsitzenden unterzeichnet.
§ 13 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Genehmigung nach Artikel 1 § 52 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. Artikel 2 § 1 Absatz 4 des Hochschulgesetzes wurde durch das Präsidium der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel mit Schreiben vom 19.06.2007 erteilt. Kiel, den 27.06.2007
Der Dekan der Philosophischen Fakultät Prof. Dr. L. Käppel
Anlage Modulübersicht
Anhänge Studienplan Kumulativer Studienaufbau
Artikel 2 der Änderungssatzung vom 5. Februar 2015
Prüfungsausschuss auf Antrag. Anlage: Modulübersicht Schulmanagement und Qualitätsentwicklung (Ein-Fach-Master 60 LP) Die Leitung des Studiengangs sichert in Abstimmung mit den Modulverantwortlichen, dass die Studierenden unterschiedliche Prüfungsformen erfahren. |
PHF-phil- OM-SE |
Organisationen managen – Schule leiten |
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Semesterlage |
Dauer |
Status |
Zugangsvoraussetzung |
LP / Workload |
||||||
1. Semester / Halbjahr |
Drei Monate |
Pflicht |
- |
6 LP / 180 Stunden |
||||||
Lehrveranstaltung(en) |
Lehrform |
Status |
SWS |
Workload |
||||||
Organisationen managen – Schule leiten |
Mischform 1 |
Pflicht |
|
180 Stunden |
||||||
Modulprüfungsleistung(en) |
Bewertungsart |
Wichtung |
||||||||
Klausur |
Benotet |
100% |
||||||||
PHF-phil-QSE |
Qualität sichern und entwickeln |
|||||||||
Semesterlage |
Dauer |
Status |
Zugangsvoraussetzung |
LP / Workload |
||||||
1. Semester / Halbjahr |
Drei Monate |
Pflicht |
- |
6 LP / 180 Stunden |
||||||
Lehrveranstaltung(en) |
Lehrform |
Status |
SWS |
Workload |
||||||
Qualität sichern und entwickeln |
Mischform 1 |
Pflicht |
|
180 Stunden |
||||||
Modulprüfungsleistung(en) |
Bewertungsart |
Wichtung |
||||||||
Klausur |
Benotet |
100% |
||||||||
PHF-phil-DE |
Diagnostizieren und evaluieren |
|||||||||
Semesterlage |
Dauer |
Status |
Zugangsvoraussetzung |
LP / Workload |
||||||
2. Semester / Halbjahr |
Drei Monate |
Pflicht |
- |
6 LP / 180 Stunden |
||||||
Lehrveranstaltung(en) |
Lehrform |
Status |
SWS |
Workload |
||||||
Diagnostizieren und evaluieren |
Mischform 1 |
Pflicht |
|
180 Stunden |
||||||
Modulprüfungsleistung(en) |
Bewertungsart |
Wichtung |
||||||||
Hausarbeit |
Benotet |
100% |
||||||||
PHF-phil-AVL |
Aus Vergleichsstudien lernen |
|||||||||
Semesterlage |
Dauer |
Status |
Zugangsvoraussetzung |
LP / Workload |
||||||
2. Semester / Halbjahr |
Drei Monate |
Pflicht |
- |
6 LP / 180 Stunden |
||||||
Lehrveranstaltung(en) |
Lehrform |
Status |
SWS |
Workload |
||||||
Pädagogisches Konzept, Qualitätsmanagement |
Mischform 1 |
Pflicht |
|
180 Stunden |
||||||
Modulprüfungsleistung(en) |
Bewertungsart |
Wichtung |
||||||||
Klausur |
Benotet |
100% |
||||||||
UWB |
Unterricht weiterentwickeln und beurteilen |
|||||||||
Semesterlage |
Dauer |
Status |
Zugangsvoraussetzung |
LP / Workload |
||||||
3. Semester / Halbjahr |
Drei Monate |
Pflicht |
- |
6 LP / 180 Stunden |
||||||
Lehrveranstaltung(en) |
Lehrform |
Status |
SWS |
Workload |
||||||
Unterricht weiterentwickeln und beurteilen |
Mischform 1 |
Pflicht |
|
180 Stunden |
||||||
Modulprüfungsleistung(en) |
Bewertungsart |
Wichtung |
||||||||
Klausur |
Benotet |
100% |
||||||||
PHF-phil-PF |
Personal führen |
|||||||||
Semesterlage |
Dauer |
Status |
Zugangsvoraussetzung |
LP / Workload |
||||||
3. Semester - Halbjahr |
Drei Monate |
Pflicht |
- |
6 LP / 180 Stunden |
||||||
Lehrveranstaltung(en) |
Lehrform |
Status |
SWS |
Workload |
||||||
Personal führen |
Mischform 1 |
Pflicht |
|
180 Stunden |
||||||
Modulprüfungsleistung(en) |
Bewertungsart |
Wichtung |
||||||||
Klausur |
Benotet |
100% |
||||||||
PHF-phil-PK |
Professionell kommunizieren |
|||||||||
Semesterlage |
Dauer |
Status |
Zugangsvoraussetzung |
LP / Workload |
||||||
4. Semester - Halbjahr |
Drei Monate |
Pflicht |
- |
5 LP / 150 Stunden |
||||||
Lehrveranstaltung(en) |
Lehrform |
Status |
SWS |
Workload |
||||||
Professionell kommunizieren |
Mischform 1 |
Pflicht |
|
150 Stunden |
||||||
Modulprüfungsleistung(en) |
Bewertungsart |
Wichtung |
||||||||
Einsendeaufgabe |
Benotet |
100% |
||||||||
PHF-phil-Praktika |
Praktika |
|||||||||
Semesterlage |
Dauer |
Status |
Zugangsvoraussetzung |
LP / Workload |
||||||
1. – 4. Semester - In jedem Semester möglich |
Zehn Tage |
Pflicht |
- |
4 LP / 120 Stunden |
||||||
Lehrveranstaltung(en) |
Lehrform |
Status |
SWS |
Workload |
||||||
Praktika |
Praxis |
Pflicht |
|
120 Stunden |
||||||
Modulprüfungsleistung(en) |
Bewertungsart |
Wichtung |
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Praktikumsbericht |
Bestanden / nicht bestanden |
|
||||||||
PHF-phil-Master |
Masterthesis |
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Semesterlage |
Dauer |
Status |
Zugangsvoraussetzung |
LP / Workload |
||||||
4. Semester / Halbjahr |
1 Semester |
Pflicht |
- |
15 LP / 450 Stunden |
||||||
Lehrveranstaltung(en) |
Lehrform |
Status |
SWS |
Workload |
||||||
Masterthesis |
- |
Pflicht |
|
450 Stunden |
||||||
Modulprüfungsleistung(en) |
Bewertungsart |
Wichtung |
||||||||
Masterthesis |
benotet |
100% |
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Weitere Anmerkungen: Die Masterarbeit kann bereits im 3. Semester begonnen werden. |
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Zusatzmodul |
Grundlagen wissenschaftlicher Untersuchungen |
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Semesterlage |
Dauer |
Status |
Zugangsvoraussetzung |
LP / Workload |
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jedes Semester |
1 Semester |
Pflicht |
- |
30 LP / 900 Stunden |
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Lehrveranstaltung(en) |
Lehrform |
Status |
SWS |
Workload |
||||||
|
Forschungsaufgaben |
Selbststudium |
Pflicht |
- |
720 Stunden |
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|
Synchrone Konferenzen |
E-Learning |
Pflicht |
- |
16+50 Stunden |
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|
Selbstlernaufgaben / Forum |
E-Learning |
Pflicht |
- |
20+94 Stunden |
|||||
|
Modulprüfungsleistung(en) |
Bewertungsart |
Wichtung |
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|
Forschungsaufgaben |
bestanden/nicht bestanden |
- |
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Weitere Angaben: Zusatzmodul für Studierende ohne Hochschulabschluss (gebührenpflichtig). |
1Die Lehrveranstaltungen sind jeweils durch folgende Lehrformen-Anteile strukturiert: Vorlesung, theoretische Vertiefung, Portfolio, Coaching, praktische Übungen, Fallstudien, Einsendearbeiten, Selbstlernaufgaben, Präsentationen, Onlineforen. |
Anhänge: 1.Studienplan |
Abschnitt |
Modul |
Art der Prüfung |
LP |
Semester 1 |
Qualität sichern und entwickeln |
K |
6 |
Semester 1 |
Organisationen managen – Schule leiten |
K |
6 |
Semester 2 |
Diagnostizieren und evaluieren |
Hausarbeit |
6 |
Semester 2 |
Aus Vergleichsstudien lernen |
K |
6 |
Semester 3 |
Unterricht weiterentwickeln und beurteilen |
K |
6 |
Semester 3 |
Personal führen |
K |
6 |
Semester 4 |
Professionell kommunizieren |
E |
5 |
Semester 4 |
Masterarbeit* |
- |
15 |
Semester 1-4 |
Praktika |
P |
4 |
Summe |
60 |
* Die Masterarbeit kann im dritten Semester begonnen werden. Art der Prüfungen: (siehe hierzu auch § 8 Modulprüfungen und Modulnoten) E = Einsendearbeit K = Klausur (Im letzten Semester wird im letzten Modul aufgrund der Belastung durch die Masterarbeit keine Klausur mehr geschrieben; das Modul wird wegen der verringerten Workload nur mit fünf Leistungspunkten bewertet.) P= Praktikumsbericht |
2. Kumulativer Studienaufbau (Aufnahmehäufigkeit: WS/SS)
Das Studium kann entweder zum Winter- oder zum Sommersemester aufgenommen werden. Die Module stellen in sich abgeschlossene Studienbausteine dar wobei Bezüge zwischen den Modulen gegeben sind, so dass die Module im Sinne eines kumulativen Lernens wirken können. |